Nächtigungs- und Landeskurabgabe

Sie sind hier

Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Person und Nächtigung

  • in Schutzhäusern und Schutzhütten 1,50 Euro
  • auf Campingplätzen 2,00 Euro
  • in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 2,50 Euro

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Nächtigung 1,00 Euro.


Zuständig - Struger Anna (Sekretariat Finanzabteilung)