Kommunalsteuer

Sie sind hier

3 % der Bruttolohnsumme aller nicht
selbständig Bediensteten eines Betriebes.

Monatlicher Freibetrag: € 1.095,-- Bruttolohnsumme.

Bis € 1.460,--: Berechnungsgrundlage = Differenz auf Freibetrag.

Ab € 1.460,--: Berechnungsgrundlage = Gesamte Bruttolohnsumme.

 


Zuständig - Mayerl Claudia (Finanzabteilung)