An der Wilhelm-Kienzl-Musikschule der Stadtgemeinde Bad Aussee für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Wilhelm-Kienzl-Musikschule der Stadtgemeinde Bad Aussee (m/w/d)
Unterrichtsfächer: Klarinette (ggf. Blockflöte / Ensembleleitung)
Dienstantritt: 12. September 2022
Bewerbungsfrist: 3. Juni 2022
Beschäftigungszeitraum: vorerst bis 7 Wochenstunden
Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern (Einzel- und Gruppenunterricht in flexiblen Formen), Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber*innen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
Weitere Informationen Bewerbungen unter:
Wilhelm-Kienzl-Musikschule Bad Aussee Stadtgemeinde Bad Aussee
Plaisirgasse 153 Hauptstraße 48
8990 Bad Aussee 8990 Bad Aussee
Tel.: +43 676 83622 580 Tel.: +43 3622 52511-0
E-Mail: musikschule@badaussee.at E-Mail: gemeinde@badaussee.at
Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrer*innen (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014.
Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.907,30 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100 % - 26 Wochenstunden. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.325,80 brutto.
Franz Frosch, Bürgermeister